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Alles, was Sie über die DSVGO wissen müssen
Kann ich Leadinfo im Rahmen der DSVGO legal nutzen?
Ja, Leadinfo kann gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG oder DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 als europäisches Datenschutzrecht gilt, rechtmäßig verwendet werden.
Leadinfo nutzt die IP-Adresse des Besuchers, um Unternehmensdaten von öffentlichen Quellen wie der Handelskammer zu beziehen. Bei der IP-Adresse handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO, ihre Verwendung bedarf einer Rechtsgrundlage. Als Grundlage dient ein „eigenes berechtigtes Interesse“ (Art. 6 lit. f DSGVO). Sie dürfen ohne Einwilligung mit personenbezogenen Daten arbeiten, sofern dies einem klaren Interesse dient und Sie den Datenschutz berücksichtigen.
Marketing und Analyse gelten als klares berechtigtes Interesse und Leadinfo verwendet nur sehr begrenzte personenbezogene Daten. IP-Adressen werden nicht gespeichert und den Nutzern werden lediglich allgemeine Geschäftsinformationen der Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass der Datenschutz angemessen berücksichtigt wurde.
Als Nutzer von Leadinfo müssen Sie dies in Ihrer Datenschutzerklärung angeben. Darüber hinaus müssen Sie in das Datenverarbeitungsregister eintragen, dass Sie mit Leadinfo zusammenarbeiten.
Haben die Kunden Zugang zu den IP-Adressen?
Nein, Leadinfo-Kunden haben keinen Zugriff auf IP-Adressen in Leadinfo-Kundenberichten. Es ist natürlich möglich, dass sie mithilfe ihrer eigenen Software sehen können, von welchen IP-Adressen ihre Website besucht wird, diese Informationen werden jedoch nicht mit Leadinfo verknüpft.
Was sollte ich auf meiner Website erwähnen, wenn ich Leadinfo verwende?
Leadinfo selbst arbeitet nicht mit Cookies. Die Erkennung der Unternehmensdaten erfolgt ausschließlich anhand der IP-Adresse.
Darüber hinaus bietet Leadinfo Zugriff auf Analyseinformationen. Zu diesem Zweck werden zwei Erstanbieter-Cookies gesetzt, die Ihnen lediglich Einblick in die Website-Nutzung Ihrer Besucher geben. Diese Cookies sind nicht mit anderen Informationen verknüpft und werden nicht an andere Parteien weitergegeben. Daher ist für diese Cookies keine Genehmigung gemäß dem Privacy Act und dem Cookie Act erforderlich.
Verwendet Leadinfo Cookies?
Die Identifizierung von Unternehmensdaten basiert in erster Linie auf der IP-Adresse der Website-Besucher. Darüber hinaus kann der Benutzer wählen, Cookies für die Erfassung von Analyseinformationen zu aktivieren.
Diese Cookies ermöglichen es Ihnen, Einblick in die Nutzung Ihrer Website-Besucher zu erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Cookies nicht mit anderen Informationen verknüpft sind und nicht an andere Parteien weitergegeben werden. Gemäß Datenschutz- und Cookie-Gesetzen ist die Zustimmung des Website-Besuchers für die Verwendung dieser Cookies erforderlich.
Muss ich Leadinfo in meiner Cookie-Benachrichtigung erwähnen?
Nein, Sie müssen nicht um Erlaubnis bitten, um Leadinfo zu verwenden. Eine Einwilligung ist nach der DSGVO nicht immer erforderlich. Eine weitere Grundlage aus der DSGVO ist das „eigene berechtigte Interesse“ (Art. 6 lit. f DSGVO). Sie dürfen ohne Einwilligung mit personenbezogenen Daten arbeiten, sofern dies einem klaren Interesse dient und Sie den Datenschutz berücksichtigen. Marketing und Analyse gelten als klares berechtigtes Interesse und Leadinfo verwendet nur sehr begrenzte personenbezogene Daten. Dies bedeutet, dass der Datenschutz angemessen berücksichtigt wurde.
Muss ich meine Besucher um eine Einverständniserklärung bitten, wenn ich Leadinfo verwende?
Es verstößt gegen die DSGVO, personenbezogene Daten zu verarbeiten, ohne dies eindeutig zu melden. Wer also nichts meldet, verstößt gegen die DSGVO. Auf dem Papier können die Bußgelder dafür bis zu 40 Millionen Euro pro Verstoß betragen. Leadinfo empfiehlt Ihnen daher dringend, stets klar anzugeben, dass Sie diesen Dienst nutzen.
Welche Risiken birgt die Verwendung von Leadinfo, wenn ich die Nutzer meiner Website nicht darüber informiere?
Unmittelbar nach Erhalt der IP-Adresse durch die Leadinfo-Systeme werden zugehörige Unternehmensdaten abgefragt und in das Kundenreporting einbezogen. Die IP-Adressen werden im Kundenreporting nicht gemeldet.
Wie lange werden die IP-Adressen gespeichert?
Wenn Sie als Unternehmer nicht möchten, dass ein Leadinfo-Benutzer Sie sieht, können Sie Ihren Firmennamen über diesen Link sperren. Unsere Nutzer sehen dann nicht mehr, dass Sie ihre Seite besuchen.
Kann ich verhindern, dass meine Unternehmensdaten über Leadinfo weitergegeben werden?
Sie können das Unternehmen anhand der Informationen von Leadinfo direkt kontaktieren. Schließlich gilt die DSGVO nicht für Unternehmensdaten wie eine allgemeine Telefonnummer. Bitte beachten Sie, dass das Versenden unerwünschter kommerzieller E-Mails oder SMS-Nachrichten unter die Spam-Gesetzgebung fällt, auch wenn Sie dies an eine allgemeine Nummer oder eine info@-E-Mail-Adresse tun.
Wenn Sie eine Person im Unternehmen ansprechen möchten, müssen Sie eine klare Grundlage für die Kontaktaufnahme mit Unternehmen haben, beispielsweise ein Opt-in oder eine herzliche Kundenbeziehung. Die bloße Tatsache, dass jemand Ihre Website besucht, ist kein Grund, dieser Person eine E-Mail zu senden oder sie anzurufen. Sie benötigen daher einen weiteren Grund, uns zu kontaktieren.
Kann ich meine Website-Besucher direkt kontaktieren?
Aus rechtlicher Sicht ist es zweifelhaft, ob eine Firmeninformationsadresse zu den personenbezogenen Daten zählt. Dies würde bedeuten, dass das Erfordernis einer Grundlage für die Verwendung dieser Adresse für Infoadressen nicht gilt. Hierzu gibt es keine Rechtsprechung.
Kann ich die info@-E-Mail-Adresse eines Website-Besuchers für die Kontaktaufnahme verwenden?
Leadinfo hat keine Einwände gegen die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Schließlich handelt es sich um Ihre Besucherdaten. Sie müssen diesen Dritten jedoch klar machen, um welche Quelle es sich handelt und was sie mit diesen Daten tun dürfen und was nicht.
Darf ich von Leadinfo bereitgestellte Informationen an Dritte weitergeben?
Die DSGVO verlangt, dass Sie Besucher klar darüber informieren, was mit personenbezogenen Daten geschieht. Dies tun Sie in einer Datenschutzerklärung bzw. Datenschutzerklärung. Erläuterungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem Haftungsausschluss haben keine Rechtswirksamkeit.
Sie können wählen, wie Sie dies formulieren möchten. Ein möglicher Text, der als Quelle dienen kann, ist: Um die geschäftliche Nutzung unserer Website zu messen, nutzen wir den Service Leadinfo aus Rotterdam. Dieser Dienst zeigt uns Firmennamen und -adressen basierend auf den IP-Adressen unserer Besucher. Die IP-Adresse ist nicht enthalten.
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